Da kein direkter Vertrag mit den Krankenkassen besteht, wird das Honorar bei Ihrer Wahlärztin beglichen. Hierbei wird keine E-Card benötigt. Die Honorarnote kann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, von der Sie einen Teil rückerstattet bekommen. Zahnärztliche Leistungen, die nicht in den autonomen Honorarrichtlinien enthalten sind, werden nicht rückerstattet.